Examinierte Pflegefachkräfte erbringen unter der Verantwortung der Pflegedienstleitung alle im Richtlinienkatalog des SGB V aufgeführten und ärztlich verordneten Leistungen.

Wir arbeiten zusammen mit behandelnden Ärzten und Krankenkassen die in der Regel der Kostenträger sind. Wenn es vom Kunden gewünscht und ärztlich geraten ist, werden die Kunden oder ihre Angehörigen angeleitet, bestimmte Leistungen selbständig zu erbringen z. B. Insulin-Injektionen.
Ziel ist es, dem Kunden das Verbleiben oder die möglichst frühzeitige Rückkehr in seinen häuslichen Bereich zu ermöglichen.

Leistungen der Häuslichen Krankenpflege

  • Injektionen
  • Medikamentengabe
  • Stellen von Medikamenten
  • Verbandswechsel
  • Katheterisierung und Wechsel
  • Blut- und Urinzuckerbestimmung
  • Blutdruckkontrolle
  • Dekubitusbehandlung
  • Sondenernährung

Unsere Mitarbeiter werden regelmäßig umfangreich geschult, somit werden diese Leistungen nach dem aktuellen Stand des Wissen durchgeführt und mit dem verordnenden Arzt abgestimmt.

Unsere Einzelleistungen der Grundpflege umfassen

  • Hilfe und Unterstützung beim An- und Auskleiden
  • Waschen, Baden und Duschen
  • Lagern nach professionellen Techniken
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Wäschepflege
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Inkontinentberatung
  • Bewegungsübungen

Leistungen der Hauswirtschaftlichen Versorgung

  • Einkaufen
  • Kochen
  • Reinigung der Wohnräume
  • Wäsche waschen
  • Bügeln
  • Arztbesuche

Verhinderungspflege – Vertretung der Pflegeperson

Kann die Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder einem anderen Grund die Pflege vorübergehend nicht übernehmen, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass die Pflegekasse im Rahmen der Verhinderungspflege entstehenden Kosten bis zu einem Betrag von derzeit 1.550 EUR im Jahr übernimmt. Bei einer Erkrankung der Pflegeperson wird Ihre Situation im Einzelfall entschieden.
Sie können die Verhinderungspflege in unserer Tagespflege in Anspruch nehmen. Hier werden Sie morgens von zu Hause abgeholt und am Nachmittag wieder zurück nach Hause begleitet.
Eine weitere Möglichkeit ist, vorübergehend in eine Wohngemeinschaft zu ziehen, in der wir alle pflegerischen Leistungen anbieten.
Die dritte Variante ist, dass Sie in Ihrer eigenen Wohnung bleiben und von uns stundenweise beschäftigt und umsorgt werden.

Ihr Anspruch bei der Verhinderungspflege

  • Die Kosten des Pflegedienstes werden für längstens vier Wochen im Jahr von der Pflegekasse übernommen (max. 2.418 EUR pro Jahr)
  • Die Leistung steht Ihnen jährlich zu und verfällt am Ende des Kalenderjahres
  • Voraussetzung für den Anspruch auf Verhinderungspflege ist eine mindestens 6-monatige Pflegezeit.

Ambulant betreute Wohngemeinschaft für an Demenz erkrankte Menschen

 

  • individuelle und fachgerechte Betreuung rund um die Uhr
  • Hilfe bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
  • wir kümmern uns um Pflegehilfsmittel, Physiotherapie, Friseur, Fußpflege u. a
  • Beratung in allen Fragen der Finanzierung von Leistungen
  • enge Zusammenarbeit mit den Angehörigen
  • gemeinsame Geburtstage und andere Feierlichkeiten
  • wir kochen täglich gemeinsam